Regel 6. Der Spieler

Erklärung

Zähler ist jemand, den die Spielleitung zum Aufschreiben der Schlagzahl eines Bewerbers im Zählspiel bestimmt hat. Er kann Mitbewerber sein. Er ist nicht Platzrichter.

6-1. Wettspielausschreibung

Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß ihm die Ausschreibung bekannt ist, nach welcher das Wettspiel ausgetragen wird (Regel 33-1).

6-2. Vorgabe

a. Lochspiel

Vor Antritt eines Lochspiels in einem Wettspiel mit Vorgabe sollten die Spieler gegenseitig ihre Vorgaben feststellen. Beginnt ein Spieler das Lochspiel, nachdem er eine zu hohe Vorgabe angegeben hat, und würde sich dies auf die Anzahl der zu gewährenden oder in Anspruch zu nehmenden Vorgabeschläge auswirken, so wird er disqualifiziert; in allen anderen Fällen muß der Spieler mit der von ihm angegebenen Vorgabe spielen.

b. Zählspiel

Bei jeder Runde eines Wettspiels mit Vorgabe muß sich der Bewerber vergewissern, daß seine Vorgabe auf seiner Zählkarte eingetragen ist, bevor sie der Spielleitung eingereicht wird. Ist vor der Einreichung keine Vorgabe eingetragen oder ist die eingetragene Vorgabe höher als die dem Bewerber zustehende, und wirkt sich dies auf die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Vorgabeschläge aus, so verfällt er für die betreffende Runde des Wettspiels mit Vorgabe der Disqualifikation; in allen anderen Fällen gilt die Schlagzahl.

Anmerkung: Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß er weiß, an welchen Löchern Vorgabeschläge gewährt oder in Anspruch genommen werden.

6-3. Abspielzeit und Spielergruppen

a. Abspielzeit

Der Spieler muß zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen.

b. Spielergruppen

Im Zählspiel muß der Bewerber während der gesamten Runde in der Gruppe bleiben, die von der Spielleitung eingeteilt worden ist, sofern nicht die Spielleitung einen Wechsel zuläßt oder nachträglich genehmigt.

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-3
Disqualifikation
(Bestball- und Vierballspiel - siehe Regeln 30-3a. und 31-2).

Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, daß ein Spieler, der spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts eintrifft, in Ermangelung von Umständen, welche das Erlassen der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7 rechtfertigen würden, statt mit Disqualifikation bestraft wird mit

Lochspiel - Lochverlust am ersten Loch
Zählspiel - Zwei Schlägen am ersten Loch

6-4. Caddie

Der Spieler darf bei Strafe der Disqualifikation stets nur einen Caddie zu gleicher Zeit haben.

Für jeden Verstoß seines Caddies gegen eine Regel verfällt der Spieler der jeweils anzuwendenden Strafe.

6-5. Ball

Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß er den richtigen Ball spielt. Jeder Spieler sollte seinen Ball kennzeichnen.

6-6. Schlagzahlen im Zählspiel

a. Schlagzahlen aufschreiben

Nach jedem Loch sollte der Zähler die Schlagzahl mit dem Bewerber vergleichen und aufschreiben. Bei Abschluß der Runde muß der Zähler die Zählkarte unterschreiben und sie dem Bewerber aushändigen. Schreiben mehr als ein Zähler die Schlagzahlen auf, so muß jeder den Teil unterschreiben, für den er verantwortlich ist.

b. Zählkarte unterschreiben und einreichen

Nach Abschluß der Runde sollte der Bewerber die Schlagzahl für jedes Loch nachprüfen und alle zweifelhaften Einzelheiten mit der Spielleitung klären. Er muß die Unterschrift des Zählers sicherstellen, die Zählkarte gegenzeichnen und sie so bald wie möglich der Spielleitung einreichen.

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-6b
Disqualifikation

c. Änderung der Zählkarte

Auf einer Zählkarte darf nichts mehr geändert werden, nachdem der Bewerber sie der Spielleitung eingereicht hat.

d. Falsche Schlagzahl für das Loch

Der Bewerber ist dafür verantwortlich, daß die für jedes Loch auf seiner Zählkarte aufgeschriebene Schlagzahl richtig ist. Reicht er für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so wird er disqualifiziert.

Reicht er für irgendein Loch eine höhere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so gilt die eingereichte Schlagzahl.

Anmerkung 1: Für das Zusammenzählen der Schlagzahlen und die Anrechnung der auf der Zählkarte eingetragenen Vorgabe ist die Spielleitung verantwortlich - siehe Regel 33-5.

Anmerkung 2: Für Vierball-Zählspiel siehe auch Regel 31-4 und 31-7a.

6-7. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

Der Spieler muß ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeglicher von der Spielleitung für das Spieltempo erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen dem Abschluß eines Lochs und dem Abspielen am nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern.

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-7
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge
Bei anschließendem Verstoß - Disqualifikation

Anmerkung 1: Verzögert der Spieler unangemessen das Spiel zwischen dem Spielen von Löchern, so verzögert er das Spielen des nächsten Lochs und zieht sich für dieses Loch die Strafe zu.

Anmerkung 2: Zur Verhinderung langsamen Spiels darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) Richtlinien für das Spieltempo erlassen, einschließlich zulässiger Höchstzeiten zur Vollendung einer festgesetzten Runde, eines Lochs oder eines Schlags.

Nur im Zählspiel darf die Spielleitung in einer solchen Ausschreibung die Strafe für Verstoß gegen diese Regel wie folgt modifizieren:

Erster Verstoß - Ein Schlag
Zweiter Verstoß - Zwei Schläge
Bei anschließendem Verstoß - Disqualifikation

6-8. Spielunterbrechung

a. Erlaubt

Der Spieler darf das Spiel nicht unterbrechen, es sei denn

(I) die Spielleitung hat das Spiel ausgesetzt;

(II) er sieht Blitzgefahr als gegeben an;

(III) er benötigt eine Entscheidung der Spielleitung über eine zweifelhafte oder strittige Einzelheit (siehe Regeln 2-5. und 34-3); oder

(IV) aus anderem zwingenden Grund wie plötzliches Unwohlsein.

Schlechtes Wetter als solches ist kein triftiger Grund für Spielunterbrechung.

Unterbricht der Spieler das Spiel ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung, so muß er dies der Spielleitung so bald wie durchführbar melden. Hält er sich daran, und erachtet die Spielleitung den Grund als hinlänglich, so verfällt er keiner Strafe, andernfalls der Disqualifikation.

Ausnahme im Lochspiel: Spieler, die ein Lochspiel in gegenseitiger Übereinkunft unterbrechen, verfallen nicht der Disqualifikation, sofern sie dadurch nicht das Wettspiel verzögern.

Anmerkung: Verlassen des Platzes ist nicht als solches Spielunterbrechung.

b. Verfahren bei Aussetzung des Spiels durch Spielleitung

Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so dürfen die Spieler eines Lochspiels bzw. einer Spielergruppe, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so dürfen sie darin fortfahren, sofern dies unverzüglich geschieht. Entscheiden sie sich hierfür, so müssen sie das Spiel entweder vor oder unmittelbar nach Abschluß des Lochs unterbrechen und dürfen es anschließend nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so muß der Spieler das Spiel wiederaufnehmen, wenn die Spielleitung eine Wiederaufnahme des Spiels angeordnet hat.

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-8b.
Disqualifikation

Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, daß bei möglicher Gefahr das Spiel umgehend nach Aussetzung des Spiels durch die Spielleitung unterbrochen werden muß. Unterläßt es ein Spieler, das Spiel umgehend zu unterbrechen, so ist er zu disqualifizieren, sofern nicht nach den Umständen ein Erlaß der Strafe gemäß Regel 33-7 gerechtfertigt ist.

(Wiederaufnahme des Spiels - siehe Regel 33-2d)

c. Ball aufnehmen bei Spielunterbrechung

Ein Spieler, der beim Spielen eines Lochs das Spiel nach Regel 6-8.a. unterbricht, darf seinen Ball aufnehmen. Der Ball darf dabei gereinigt werden. War ein Ball dementsprechend aufgenommen worden, so muß der Spieler bei Wiederaufnahme des Spiels einen Ball an der Stelle hinlegen, wo der ursprüngliche Ball aufgenommen worden war.

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-8c
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge.