Regel 5. Der Ball

Der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews und die United States Golf Association behalten sich vor, jederzeit die Regeln zu ändern sowie Auslegungen zu erlassen und zu ändern, die Schläger, Bälle oder anderes Gerät betreffen.

5-1. Allgemeines

Der vom Spieler gebrauchte Ball muß den spezifizierten Erfordernissen des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews für Höchstgewicht, Mindestgröße, Symmetrie der Kugelform, Anfangsgeschwindigkeit und Flugweite entsprechen.

Anmerkung: Die Spielleitung darf in Wettspielausschreibungen (Regel 33-1.) fordern, daß der vom Spieler gebrauchte Ball im geltenden Verzeichnis zugelassener Golfbälle des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews aufgeführt ist.

5-2. Fremdstoff

Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an einem Ball angebracht werden, seine Spieleigenschaften zu verändern.

Strafe für Verstoß gegen Regel 5-1 oder 5-2
Disqualifikation

5-3. Ball spielunbrauchbar

Ein Ball ist spielunbrauchbar, wenn er sichtbar eingekerbt, zerschlagen oder verformt ist. Ein Ball ist nicht lediglich deswegen spielunbrauchbar, weil Schmutz oder anderer Stoff daran haften, weil er verschrammt oder zerkratzt oder weil die Farbe beschädigt oder fleckig ist.

Hat ein Spieler Grund zu der Annahme, daß sein Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar geworden ist, so darf er ihn beim Spielen dieses Lochs zwecks Entscheidung, ob er spielunbrauchbar ist, straflos aufnehmen.

Bevor er den Ball aufnimmt, muß der Spieler die Absicht dazu seinem Gegner im Lochspiel bzw. seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel ankündigen und die Lage des Balls kennzeichnen. Sodann darf er den Ball aufnehmen und prüfen, ohne ihn zu reinigen, und muß Gegner, Zähler oder Mitbewerber Gelegenheit zum Prüfen des Balls geben.

Versäumt er, dieses Verfahren anzuwenden, so zieht er sich einen Strafschlag zu.

Ist entschieden, daß der Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar geworden ist, so darf der Spieler einen anderen Ball einsetzen und ihn an der Stelle hinlegen, wo der ursprüngliche Ball gelegen hatte. Andernfalls ist der ursprüngliche Ball zurückzulegen.

Springt ein Ball als Folge eines Schlags in Stücke, so muß der Schlag annulliert werden, und der Spieler muß straflos einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball gespielt worden war (siehe Regel 20-5).

Strafe für Verstoß gegen Regel 5-3*
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge

*Zieht sich der Spieler die Grundstrafe für Verstoß gegen Regel 5-3 zu, so kommt keine zusätzliche Strafe nach Regel 5-3 hinzu.

Anmerkung: Will der Gegner, Zähler oder Mitbewerber die Spielunbrauchbarkeit bestreiten, so muß das geschehen, bevor der Spieler einen anderen Ball spielt.

(Reinigen eines vom Grün oder nach irgendeiner anderen Regel aufgenommenen Balls - siehe Regel 21).