Regel 4. Schläger

Der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews und die United States Golf Association behalten sich vor, jederzeit die Regeln zu ändern sowie Auslegungen zu erlassen und zu ändern, die Schläger, Bälle oder anderes Gerät betreffen.

Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Schläger zulässig ist, sollte den Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews zu Rate ziehen.

Ein Hersteller kann dem Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews von einem Schläger, der hergestellt werden soll, ein Muster zur Entscheidung vorlegen, ob der Schläger in Einklang mit Regel 4 steht. Ein solches Muster geht als Beleg in das Eigentum des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews über. Versäumt ein Hersteller, vor Herstellung und/oder Vermarktung eines Schlägers ein Muster vorzulegen, so läuft er Gefahr, daß der Schläger als nicht mit den Golfregeln in Einklang stehend erklärt wird.

Wird für einen Schläger bzw. einen Teil desselben ein bestimmtes Schutzrecht geltend gemacht, so ist Voraussetzung, daß Schläger bzw. Teil mit der Absicht gebaut und hergestellt sein müssen, das Schutzrecht zu haben. Fertiggestellt, müssen Schläger bzw. Teil im Rahmen materialbedingter Fertigungstoleranzen dem Schutzrecht entsprechen.

4-1. Form und Machart von Schlägern

Ein Schläger ist ein zum Schlagen des Balls bestimmtes Gerät.

Ein Putter ist ein vorwiegend zum Gebrauch auf dem Grün gebauter Schläger mit einer Abwinkelung der Schlagfläche des Schlägerkopfs von nicht mehr als 10 Grad.

Die Schläger des Spielers müssen den Bestimmungen dieser Regel sowie den Einzelheiten und Auslegungen des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews entsprechen.

a. Allgemeines

Der Schläger muß aus Schaft und Kopf bestehen. Alle Teile des Schlägers müssen so zusammengebaut sein, daß der Schläger ein Ganzes bildet. Der Schläger darf nicht abänderbar konstruiert sein, außer in seinem Gewicht. Der Schläger darf nicht nennenswert von der herkömmlichen und üblichen Form und Machart abweichen und kein äußeres Beiwerk haben, es sei denn in Übereinstimmung mit den Regeln.

b. Schaft

Der Schaft muß gerade sein, mit nach allen Seiten gleichen Biegungs- und Verwindungseigenschaften, und in den Schlägerkopf an der Ferse, entweder direkt oder durch nur einen geraden Hals und/oder Stutzen, einmünden. Ein Putterschaft darf in jede Stelle des Kopfs einmünden.

c. Griff

Den Griff bilden der zum Halten des Schlägers bestimmte Teil des Schafts und das daran zur Erzielung eines festen Halts angebrachte Material. Der Griff muß gerade und eben sein, sich bis zum Ende des Schafts erstrecken und darf nicht für irgendeinen Teil der Hände vertieft sein.

d. Schlägerkopf

Der Abstand zwischen Ferse und Spitze des Schlägerkopfs muß größer sein als der Abstand zwischen Schlagfläche und Schlägerkopfrückseite. Der Schlägerkopf muß eine im ganzen glatte Form haben.

Der Schlägerkopf darf nur eine Schlagfläche haben, ausgenommen Putter mit zwei Schlagflächen, deren Eigenschaften gleich sind und die sich gegenüberliegen.

e. Schlagfläche

Die Schlagfläche des Schlägers muß hart und steif (für Putter können Ausnahmen gelten) sowie, abgesehen von Prägungen, die der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews zugelassen hat, glatt und darf in keiner Weise gewölbt sein.

f. Abnutzung und Abänderung

Für einen Schläger, der in neuem Zustand mit Regel 4-1 in Einklang steht, gilt dies auch im Zustand der Abnutzung durch normalen Gebrauch. Ein absichtlich veränderter Teil eines Schlägers gilt als neu und muß in dem abgeänderten Zustand den Regeln entsprechen.

g. Beschädigung

Steht der Schläger eines Spielers infolge Beschädigung, die während normalen Spielverlaufs eingetreten ist, nicht mehr in Einklang mit Regel 4-1., so darf der Spieler

(I) nur für den Rest der festgesetzten Runde, in deren Verlauf der Schaden eintrat, den Schläger in beschädigtem Zustand weiter gebrauchen; oder

(II) ihn instand setzen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern.

Ein Schläger, der infolge anders als während normalen Spielverlaufs eingetretener Beschädigung nicht mehr in Einklang steht, darf während der Runde nicht mehr gebraucht werden.

(Veränderung der Spieleigenschaften durch Beschädigung - siehe Regel 4-2)
(Schläger spielunbrauchbar durch Beschädigung - siehe Regel 4-4a)

4-2. Veränderte Spieleigenschaften

Während einer festgesetzten Runde dürfen die Spieleigenschaften eines Schlägers weder durch Abänderung noch auf irgendeine sonstige Weise absichtlich verändert werden.

Verändern sich die Spieleigenschaften des Schlägers eines Spielers im Verlauf einer Runde infolge Beschädigung während normalen Spielverlaufs, so darf der Spieler

(I) den Schläger in verändertem Zustand gebrauchen; oder

(II) ihn instand setzen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern.

Haben sich die Spieleigenschaften des Schlägers eines Spielers infolge anders als während normalen Spielverlaufs eingetretener Beschädigung verändert, so darf der Schläger während der Runde nicht mehr gebraucht werden.

Vor einer Runde eingetretener Schaden an einem Schläger darf während der Runde behoben werden, sofern sich dadurch die Spieleigenschaften nicht verändern und das Spiel nicht unangemessen verzögert wird.

4-3. Fremdstoff

Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an der Schlagfläche angebracht werden, die Bewegung des Balls zu beeinflussen.

Strafe für Verstoß gegen Regel 4-1, -2, -3
Disqualifikation

4-4. Höchstzahl von 14 Schlägern

a. Auswahl und Ersatz von Schlägern

Der Spieler darf eine festgesetzte Runde nicht mit mehr als 14 Schlägern antreten. Er ist für die Runde auf die ausgewählten Schläger beschränkt, jedoch darf er ohne unangemessene Verzögerung des Spiels,

(I) sofern er mit weniger als 14 Schlägern angetreten ist, beliebig viele hinzufügen, vorausgesetzt seine Gesamtzahl übersteigt nicht 14; und

(II) jeden Schläger, der während normalen Spielverlaufs spielunbrauchbar wird, durch einen beliebigen anderen Schläger ersetzen.

Schläger dürfen nicht ergänzt oder ersetzt werden, indem irgendein Schläger ausgeliehen wird, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen vorgesehen hat.

b. Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen

Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen, sofern die Gesamtzahl der Schläger, welche die Partner mitführen, die sie gemeinsam gebrauchen, 14 nicht übersteigt.

Strafe für Verstoß gegen Regel 4-4a oder b unbeschadet der Überzahl mitgeführter Schläger
Lochspiel - Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen worden ist, ein verlorenes Loch hinzugerechnet, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
Zählspiel - Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen worden ist, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
Gegen Par - Wie im Lochspiel
Stableford - siehe Anmerkung zu Regel 32-1b.

c. Überzähliger Schläger neutralisiert

Jeder unter Verstoß gegen diese Regel mitgeführte oder gebrauchte Schläger muß vom Spieler unverzüglich nach Feststellung des Verstoßes für neutralisiert erklärt und darf anschließend vom Spieler während der Runde nicht mehr gebraucht werden.

Strafe für Verstoß gegen Regel 4-4c
Disqualifikation