Regel 26. Wasserhindernisse (einschließlich seitlicher Wasserhindernisse)

Erklärungen

Wasserhindernis ist jedes Meer, jeder See, Teich, Fluß, Graben, Abzugsgraben oder sonstige offene Wasserlauf (Wasser enthaltend oder nicht) und alles ähnliche.

Grund und Wasser innerhalb der Grenzen eines Wasserhindernisses sind Teil desselben. Ein Wasserhindernis erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach oben und unten. Pfosten und Linien, die Grenzen eines Wasserhindernisses bezeichnen, liegen innerhalb des Hindernisses. Pfosten, die ein Wasserhindernis bezeichnen, sind Hemmnisse. Ein Ball ist im Wasserhindernis, wenn er darin liegt oder es mit irgendeinem Teil berührt.

Anmerkung 1: Wasserhindernisse sollten (ausgenommen seitliche Wasserhindernisse) durch gelbe Pfosten oder Linien bezeichnet werden.

Anmerkung 2: Die Spielleitung darf durch Platzregel bestimmen, daß in einem behördlich schützenswerten Landschaftsteil, der als Wasserhindernis bezeichnet ist, nicht gespielt werden darf.

Seitliches Wasserhindernis sind ein Wasserhindernis bzw. derjenige Teil davon, an denen es aufgrund ihrer Lage nicht möglich oder nach Auffassung der Spielleitung undurchführbar ist, einen Ball in Übereinstimmung mit Regel 26-1b hinter dem Wasserhindernis fallenzulassen.

Derjenige Teil eines Wasserhindernisses, an dem das Verfahren für seitliche Wasserhindernisse angewandt wird, soll deutlich gekennzeichnet sein. Ein Ball ist im seitlichen Wasserhindernis, wenn er darin liegt oder es mit irgendeinem Teil berührt.

Anmerkung 1: Seitliche Wasserhindernisse sollten durch rote Pfosten oder Linien bezeichnet werden.

Anmerkung 2: Die Spielleitung darf durch Platzregel bestimmen, daß in einem behördlich schützenswerten Landschaftsteil, der als seitliches Wasserhindernis bezeichnet ist, nicht gespielt werden darf.

26-1. Ball im Wasserhindernis

Es ist eine Tatfrage, ob ein in Richtung auf ein Wasserhindernis geschlagener verlorener Ball innerhalb oder außerhalb des Hindernisses verloren ist. Um einen Ball als in dem Hindernis verloren zu behandeln, müssen berechtigte Anzeichen dafür vorliegen, daß er sich darin befindet. Fehlt es an solchen Anzeichen, so muß der Ball unter Anwendung von Regel 27 als verloren behandelt werden.

Ist ein Ball in einem Wasserhindernis oder ist er darin verloren (gleichviel, ob der Ball in Wasser liegt oder nicht), so darf der Spieler mit einem Strafschlag

a. einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder

b. einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Wasserhindernis fallenlassen, wobei der Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses gekreuzt hat, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle, wo der Ball fallengelassen wird, liegen muß; oder

c. als zusätzliche Wahlmöglichkeiten nur dann, wenn der Ball zuletzt die Grenze eines seitlichen Wasserhindernisses gekreuzt hat, außerhalb des Wasserhindernisses einen Ball fallenlassen innerhalb zweier Schlägerlängen von dem Punkt und nicht näher zum Loch als (I) der Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses gekreuzt hat, oder (II) an einem an der gegenüberliegenden Grenze des Wasserhindernisses gleich weit vom Loch entfernten Punkt.

Der nach dieser Regel aufgenommene Ball darf gereinigt werden.

(Ball bewegt sich in Wasser im Wasserhindernis - siehe Regel 14-6)

26-2. Ball im Wasserhindernis gespielt

a. Ball kommt in dem Hindernis zur Ruhe

Kommt ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball nach einem Schlag in demselben Hindernis zur Ruhe, so darf der Spieler

(I) nach Regel 26-1 verfahren; oder

(II) mit einem Strafschlag einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der letzte Schlag außerhalb des Hindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5).

Verfährt der Spieler nach Regel 26-1a, so hat er die Wahl, den fallengelassenen Ball nicht zu spielen. Trifft er diese Wahl, so darf er

(a) nach Regel 26-1b verfahren, wobei er den darin vorgeschriebenen Strafschlag zusätzlich hinzurechnen muß; oder

(b) nach Regel 26-1c verfahren, sofern anwendbar, wobei er den darin vorgeschriebenen Strafschlag zusätzlich hinzurechnen muß; oder

(c) einen weiteren Strafschlag hinzurechnen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der letzte Schlag außerhalb des Hindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5).

b. Ball außerhalb des Hindernisses verloren oder unspielbar oder Ball Aus

Ist ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball außerhalb des Hindernisses verloren oder für unspielbar erklärt, oder ist er Aus, so darf der Spieler, nachdem er die Strafe von einem Schlag nach Regel 27-1 oder 28a auf sich genommen hat,

(I) einen Ball so nahe wie möglich der Stelle in dem Hindernis spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder

(II) nach Regel 26-1b oder, sofern anwendbar, Regel 26-1c verfahren, wobei er den darin vorgeschriebenen Strafschlag zusätzlich hinzurechnen und als Bezugspunkt denjenigen Punkt anwenden muß, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Hindernisses gekreuzt hatte, bevor er darin zur Ruhe kam; oder

(III) einen weiteren Strafschlag hinzurechnen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der letzte Schlag außerhalb des Hindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5)

Anmerkung 1: Beim Verfahren nach Regel 26-2b ist der Spieler nicht verpflichtet, einen Ball nach Regel 27-1 oder 28a fallenzulassen. Läßt er einen Ball fallen, so ist er nicht verpflichtet, ihn zu spielen. Er darf wahlweise nach (II) oder (III) verfahren.

Anmerkung 2: Wird ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball außerhalb des Hindernisses für unspielbar erklärt, so hindert Regel 26-2b den Spieler nicht, nach Regel 28b oder c. zu verfahren.

Strafe für Regelverstoß
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge