Regel 21. Ball reinigen

Ein auf dem Grün nach Regel 16-1b aufgenommener Ball darf gereinigt werden. Anderswo darf ein Ball gereinigt werden, wenn er aufgenommen worden ist, außer er wurde aufgenommen,

a. um zu entscheiden, ob er spielunbrauchbar ist (Regel 5-3);

b. zur Identifizierung (Regel 12-2), wobei er jedoch nur in dem zur Identifizierung erforderlichen Ausmaß gereinigt werden darf;

c. wegen Behinderung oder Unterstützung des Spiels (Regel 22).

Reinigt ein Spieler seinen Ball beim Spielen eines Lochs unter anderen als nach dieser Regel vorgesehenen Umständen, so zieht er sich eine Strafe von einem Schlag zu und der Ball muß, falls er aufgenommen worden war, zurückgelegt werden.

Unterläßt es ein Spieler, einen Ball zurückzulegen, der zurückzulegen war, so zieht er sich die Strafe für Verstoß gegen Regel 20-3a, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 21 zu.

Ausnahme: Zieht sich ein Spieler eine Strafe zu, weil er nicht in Übereinstimmung mit Regel 5-3, 12-2 oder 22 verfahren ist, so kommt Strafe nach Regel 21 nicht hinzu.