Regel 20. Aufnehmen, Fallenlassen und Hinlegen; Spielen von falschem Ort

20-1. Aufnehmen

Ein Ball, der nach den Regeln aufzunehmen ist, darf vom Spieler, seinem Partner oder einer vom Spieler ermächtigten anderen Person aufgenommen werden. Für irgendeinen Regelverstoß ist dabei in jedem dieser Fälle der Spieler verantwortlich.

Ist der aufzunehmende Ball anschließend nach einer Regel zurückzulegen, so muß seine Lage vorher gekennzeichnet werden. Ist sie nicht gekennzeichnet worden, so zieht sich der Spieler eine Strafe von einem Schlag zu und der Ball muß zurückgelegt werden. Wird er nicht zurückgelegt, so zieht sich der Spieler die Grundstrafe für Verstoß gegen diese Regel, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 20-1 zu.

Werden ein Ball oder der Ballmarker beim Aufnehmen des Balls nach einer Regel oder beim Kennzeichnen seiner Lage versehentlich bewegt, so müssen der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die besondere Handlung von Kennzeichnen der Lage oder Aufnehmen des Balls zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach dieser Regel oder Regel 18-2a zu.

Ausnahme: Zieht sich ein Spieler Strafe zu, weil er nicht in Übereinstimmung mit Regel 5-3 oder 12-2 verfahren ist, so kommt keine weitere Strafe nach Regel 20-1 hinzu.

Anmerkung: Die Lage eines aufzunehmenden Balls sollte dadurch gekennzeichnet werden, daß ein Ballmarker, eine kleine Münze oder ein ähnlicher Gegenstand unmittelbar hinter den Ball gelegt wird. Behindert der Ballmarker Spiel, Standposition oder Schlag eines anderen Spielers, so sollte er um eine oder mehrere Schlägerkopflängen nach einer Seite verlegt werden.

20-2. Fallenlassen und erneutes Fallenlassen

a. Von wem und wie

Ein Ball, der nach den Regeln fallenzulassen ist, muß vom Spieler selbst fallengelassen werden. Der Spieler muß aufrecht stehen, mit ausgestrecktem Arm den Ball in Schulterhöhe halten und ihn fallenlassen. Wird der Ball von jemand anders oder auf andere Weise fallengelassen und dieser Fehler nicht nach Regel 20-6 berichtigt, so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu. Berührt der Ball den Spieler, seinen Partner, einen ihrer Caddies oder ihre Ausrüstung, bevor oder nachdem er auf einen Teil des Platzes auftrifft, so muß der Ball straflos erneut fallengelassen werden. Wie oft in einem derartigen Fall ein Ball erneut fallenzulassen ist, unterliegt keiner Beschränkung der Anzahl.

(Maßnahmen zur Beeinflussung von Lage oder Bewegung eines Balls - siehe Regel 1-2)

b. Wo fallenlassen

Ist ein Ball so nahe wie möglich einer bestimmten Stelle fallenzulassen, so muß er nicht näher zum Loch als die bestimmte Stelle fallengelassen werden, wobei die Stelle, falls sie dem Spieler nicht genau bekannt ist, geschätzt werden muß.

Ein Ball muß beim Fallenlassen zum erstenmal dort auf einen Teil des Platzes auftreffen, wo er nach der anzuwendenden Regel fallenzulassen ist. Wird er nicht so fallengelassen, gelten Regel 20-6 und -7.

c. Wann erneut fallenlassen

Ein fallengelassener Ball muß straflos erneut fallengelassen werden, wenn er

(I) in ein Hindernis rollt;
(II) aus einem Hindernis hinausrollt;
(III) auf ein Grün rollt;
(IV) ins Aus rollt;
(V) in eine Lage rollt, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von welchem nach Regel 24-2 (unbewegliches Hemmnis) oder 25-1 (ungewöhnliche Bodenverhältnisse) Erleichterung in Anspruch genommen worden war, oder in das Balleinschlagloch zurückrollt, aus welchem er nach Regel 25-2 (eingebetteter Ball) aufgenommen worden war;
(VI) weiter als zwei Schlägerlängen von der Stelle wegrollt und zur Ruhe kommt, wo er zum erstenmal auf einen Teil des Platzes auftraf;
(VII) näher zum Loch rollt und zur Ruhe kommt als seine ursprüngliche bzw. geschätzte Lage (siehe Regel 20-2b), sofern dies nicht anderweitig nach den Regeln gestattet ist; oder
(VIII) näher zum Loch rollt und zur Ruhe kommt als der Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze der Fläche bzw. des Hindernisses (Regel 25-1c I und II) oder des Wasserhindernisses (Regel 26-1b) bzw. seitlichen Wasserhindernisses gekreuzt hat (Regel 26-1c).

Rollt der erneut fallengelassene Ball in eine Lage gemäß obiger Aufzählung, so muß er so nahe wie möglich der Stelle hingelegt werden, wo er zum erstenmal auf einen Teil des Platzes auftraf, als er erneut fallengelassen wurde.

Ist ein nach dieser Regel erneut fallenzulassender oder hinzulegender Ball nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf ein anderer Ball eingesetzt werden.

20-3. Hinlegen und Zurücklegen

a. Von wem und wo

Ein Ball, der nach den Regeln hinzulegen ist, muß vom Spieler oder seinem Partner hingelegt werden. Ist ein Ball zurückzulegen, so müssen ihn der Spieler, sein Partner oder die Person, welche ihn aufgenommen oder bewegt hatte, an der Stelle hinlegen, wo er aufgenommen oder bewegt worden war. Für irgendeinen Regelverstoß ist dabei in jedem dieser Fälle der Spieler verantwortlich.

Werden ein Ball oder der Ballmarker beim Hinlegen oder Zurücklegen des Balls versehentlich bewegt, so müssen der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die besondere Handlung von Hinlegen oder Zurücklegen des Balls oder Fortbewegen des Ballmarkers zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach Regel 18-2a oder 20-1 zu.

b. Art der Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert

Ist die ursprüngliche Art der Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert worden,

(I) außer in einem Hindernis, so muß der Ball in die nächste der ursprünglichen möglichst ähnliche Art der Lage, nicht weiter als eine Schlägerlänge entfernt, nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis, hingelegt werden;
(II) in einem Wasserhindernis, so muß der Ball gemäß obiger Ziffer (I) hingelegt werden, jedoch in dem Wasserhindernis;
(III) in einem Bunker, so muß die ursprüngliche Lage so gut wie möglich wiederhergestellt und der Ball in diese Lage hingelegt werden.

c. Stelle nicht feststellbar

Ist es nicht möglich, die Stelle festzustellen, wo der Ball hinzulegen oder zurückzulegen ist

(I) im Gelände, so muß der Ball so nahe wie möglich dem Ort, wo er gelegen hatte, aber nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün, fallengelassen werden;
(II) in einem Hindernis, so muß der Ball so nahe wie möglich dem Ort, wo er gelegen hatte, in dem Hindernis fallengelassen werden;
(III) auf dem Grün, so muß der Ball so nahe wie möglich dem Ort, wo er gelegen hatte, aber nicht in einem Hindernis, hingelegt werden.

d. Ball kommt nicht an Stelle zur Ruhe

Kommt ein Ball, der hingelegt worden ist, nicht an der Stelle zur Ruhe, wo er hingelegt wurde, so muß er straflos zurückgelegt werden. Bleibt er abermals nicht liegen,

(I) außer in einem Hindernis, so muß er an der nächsten Stelle, wo er beim Hinlegen in Ruhe bleibt, nicht näher zum Loch oder in einem Hindernis, hingelegt werden;
(II) in einem Hindernis, so muß er an der nächsten Stelle in dem Hindernis, wo er beim Hinlegen in Ruhe bleibt, nicht näher zum Loch, in dem Hindernis hingelegt werden.

Kommt ein hingelegter Ball an der Stelle zur Ruhe, wo er hingelegt wurde, und bewegt sich anschließend, so ist dies straflos und der Ball muß gespielt werden wie er liegt, es sei denn, eine andere Regel findet Anwendung.

Strafe für Verstoß gegen Regel 20-1, -2. oder -3
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge

20-4. Fallengelassener oder hingelegter Ball im Spiel

War des Spielers Ball im Spiel aufgenommen worden, so ist er wieder im Spiel, sobald er fallengelassen oder hingelegt worden ist.

Ein Ball, der den Ball im Spiel ersetzt, wird Ball im Spiel, sobald er fallengelassen oder hingelegt worden ist.

(Unerlaubtes Ersetzen eines Balles - siehe Regel 15-1).

(Unerlaubt fallengelassenen oder hingelegten Ball aufnehmen - siehe Regel 20-6).

20-5. Nächsten Schlag von der Stelle des vorhergegangenen spielen

Will oder muß ein Spieler gemäß den Regeln seinen nächsten Schlag von dort spielen, wo ein vorhergegangener Schlag gespielt worden war, so muß er folgendermaßen verfahren: Ist der Schlag vom Abschlag zu spielen, so muß der zu spielende Ball von irgendwo innerhalb des Abschlags gespielt und darf dort auch aufgesetzt werden; ist der Schlag in Gelände oder Hindernis zu spielen, so muß der Ball fallengelassen werden; ist der Schlag auf dem Grün zu spielen, so muß der Ball hingelegt werden.

Strafe für Verstoß gegen Regel 20-5
Lochspiel - Lochverlust
Zählspiel - Zwei Schläge

20-6. Unerlaubt eingesetzten, fallengelassenen oder hingelegten Ball aufnehmen

Ein unerlaubt eingesetzter sowie ein an falschem Ort oder sonstwie nicht in Übereinstimmung mit den Regeln fallengelassener oder hingelegter, aber nicht gespielter Ball darf straflos aufgenommen werden, und der Spieler muß anschließend vorschriftsmäßig verfahren.

20-7. Von falschem Ort spielen

Ball von außerhalb des Abschlags oder von falschem Abschlag gespielt, siehe Regel 11-4 und 11-5.

a. Lochspiel

Spielt ein Spieler einen Schlag mit einem Ball, der an einem falschen Ort fallengelassen oder hingelegt worden ist, so ist die Strafe Lochverlust.

b. Zählspiel

Spielt ein Bewerber einen Schlag mit seinem Ball im Spiel, der

(I) an falschem Ort fallengelassen oder hingelegt oder
(II) bewegt und nicht zurückgelegt worden ist, obwohl die Regeln das Zurücklegen vorschreiben, so verfällt er, vorausgesetzt es hat sich nicht um einen schwerwiegenden Verstoß gehandelt, der jeweils vorgeschriebenen Strafe und muß das Loch mit dem Ball zu Ende spielen.

Wird sich ein Bewerber nach dem Spielen von falschem Ort dieser Tatsache bewußt und nimmt an, es könne sich um einen schwerwiegenden Verstoß handeln, so darf er erklären, vorausgesetzt er hat noch keinen Schlag vom nächsten Abschlag gespielt bzw, sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, das Grün noch nicht verlassen, er werde das Loch mit einem zweiten, in Übereinstimmung mit den Regeln fallengelassenen oder hingelegten Ball zu Ende spielen. Der Bewerber muß den Sachverhalt der Spielleitung melden, bevor er seine Zählkarte einreicht; versäumt er dies, so wird er disqualifiziert.

Die Spielleitung muß feststellen, ob es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gehandelt hat. Ist dies der Fall, so gilt die Schlagzahl mit dem zweiten Ball und der Bewerber muß zwei Strafschläge seiner Schlagzahl mit dem zweiten Ball hinzurechnen.

Bei schwerwiegendem Verstoß, den der Bewerber nicht in der vorbezeichneten Weise behoben hat, wird er disqualifiziert.

Anmerkung: Spielt ein Bewerber einen zweiten Ball, so bleiben Strafschläge und weitere Schläge mit dem nach der getroffenen Entscheidung nicht geltenden Ball außer Betracht.